Branding aktuell 02

Absolute Schutzhindernisse nach dem Markengesetz
Stand: 1. Januar 1995

§ 8 - Als Marke schutzunfähige Zeichen

Zeichen, die sich nicht grafisch darstellen lassen

Zeichen ohne Unterscheidungskraft

Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr zur Bezeichnung der Art, Beschaffenheit, der Menge, der Bestimmung des Wertes, der geographischen Herkunft, der Zeit der Herstellung der Waren oder der Erbringung der Dienstleistungen oder zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Waren oder Dienstleistungen dienen können

Zeichen, die zur Bezeichnung im allgemeinen Sprachgebrauch üblich sind

Zeichen, die das Publikum täuschen können

Zeichen, die gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen

Hoheitszeichen

amtliche Prüf- oder Gewährzeichen

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